QUELLEN Q-01
Eine Quelle gilt nur für ihren Umfang.
Produkt, Markt, Rechtsperson, Veröffentlichungs- und Abrufdatum sowie Quellenart bleiben an jeder Aussage; sichtbares HTML und Maschinenindex führen dieselben Grenzen.
Primärunterlagen
Bedingungen, Behörden- und Gerichtsunterlagen, Finanzberichte, technische Dokumentation, Vorfallmeldungen und reproduzierbare Beobachtungen haben Vorrang.
Anbieterangabe
Eine Anbieterseite belegt zunächst nur die dort gemachte Aussage; Sicherheit, Solvenz, Reichweite und weltweite Erlaubnis folgen nicht automatisch.
PoR-Grenze
Ein Reservenachweis kann Saldeneinbeziehung an einem Stichtag stützen. Er ist kein Abschlussaudit, keine gegenwärtige Solvenzaussage und keine Garantie rechtlicher Vermögensrechte.
Praxisstatus
Öffentliche Nachweise und praktische Tests bleiben getrennte Zustände. Die Akten sind mit jeweils mindestens dreizehn eigenständigen Dokumenten- und Kontrollmodulen geprüft; praktische Geld-, Order- und Signaturpfade sind angesetzt.
Aktualisierung
Dynamische Gebühren und Einschränkungen werden vor Freigabe neu geprüft; Bedingungen und Register mindestens vierteljährlich; Vorfälle bei wesentlichen Änderungen.